Impressum
Angaben nach § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG) über den Anbieter dieses Dienstes. Die Abschnitte stehen in der Reihenfolge des Absatzes 1.
Anbieter
§ 5 Abs. 1 Nr. 1 DDGName und Anschrift des Anbieters, unter der er niedergelassen ist.
Bei einer juristischen Person zusätzlich die Rechtsform und die vertretungsberechtigte Person mit vollem Namen.
Kontakt
§ 5 Abs. 1 Nr. 2 DDGE-Mail-Adresse und ein zweiter Weg für unmittelbare Kommunikation — Telefonnummer oder ein gleichwertiger elektronischer Kontaktweg.
Ein Kontaktformular allein genügt nicht; die E-Mail-Adresse muss ausgeschrieben dastehen.
Zuständige Aufsichtsbehörde
§ 5 Abs. 1 Nr. 3 DDGNur anzugeben, soweit der Dienst einer behördlichen Zulassung bedarf. Für die Vermietung einer Betriebssoftware ist das regelmäßig nicht der Fall — dann wird der Abschnitt gestrichen.
Trifft es nicht zu, wird der Abschnitt gestrichen und nicht leer stehen gelassen.
Registereintrag
§ 5 Abs. 1 Nr. 4 DDGRegistergericht und Registernummer — Handels-, Vereins-, Partnerschafts- oder Genossenschaftsregister.
Berufsrechtliche Angaben
§ 5 Abs. 1 Nr. 5 DDGNur bei reglementierten Berufen: Kammer, gesetzliche Berufsbezeichnung, Staat der Verleihung und wo die berufsrechtlichen Regelungen einzusehen sind.
Trifft es nicht zu, wird der Abschnitt gestrichen.
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
§ 5 Abs. 1 Nr. 6 DDGUmsatzsteuer-Identifikationsnummer nach § 27a UStG oder Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c AO, sofern vorhanden.
Die Steuernummer des Finanzamts gehört NICHT hierher.
Angaben zur Abwicklung
§ 5 Abs. 1 Nr. 7 DDGNur bei einer AG, KGaA oder GmbH in Abwicklung oder Liquidation. Sonst wird der Abschnitt gestrichen.
Verbraucherstreitbeilegung
§ 36 VSBGErklärung, ob der Anbieter bereit oder verpflichtet ist, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Kindfair wird an Träger vermietet, nicht an Verbraucher — ob die Pflicht überhaupt besteht, ist zu klären.
Vor der Veröffentlichung von einer Anwältin oder einem Anwalt für IT- und Sozialdatenschutzrecht prüfen lassen. Dieses Gerüst ersetzt keine Rechtsberatung.