Erklärung zur Barrierefreiheit

Wie weit Kindfair ohne Barrieren nutzbar ist, was noch fehlt und wie Sie uns eine Barriere melden.

Geltungsbereich

Kindfair verfolgt freiwillig das Ziel, die Webanwendung nach WCAG 2.2 auf Stufe AA barrierefrei bereitzustellen. Diese Information ist keine Erklärung einer öffentlichen Stelle nach § 12b BGG. Ist ein Betrieb selbst zu einer Erklärung verpflichtet, bleibt das seine Pflicht; er kann sich auf diese Beschreibung stützen.

Sie gilt für die Webanwendung Kindfair unter kindfair.net: die angemeldete Oberfläche am Schreibtisch und auf dem Telefon, das öffentliche Bewerbungsformular und diese Rechtsseiten. Anbieter ist Kutvention – Inh. Aykut Bicak.

Für die App „Kindfair“ für iPhone und Android gilt sie nicht: deren Barrierefreiheit ist noch nicht bewertet. Barrieren in der App melden Sie auf denselben Wegen wie unten beschrieben.

Stand der Vereinbarkeit

Kindfair ist mit den Anforderungen der WCAG 2.2 auf Stufe AA teilweise vereinbar. Das Zielmaß ist die volle Vereinbarkeit.

Geprüft ist das Produkt mit Werkzeugen: die Kontraste aller Farben in heller und dunkler Darstellung, der sichtbare Fokusring an jedem Eingabefeld, die Reihenfolge der Überschriften je Bildschirm, die Bedienung der Dialoge mit der Tastatur und das Verhalten bei reduzierter Bewegung. Mit Bildschirmleser und Vergrößerung im Browser ist es nicht geprüft.

Nicht barrierefreie Inhalte

Meldet der Server einen Eingabefehler zurück — etwa einen schon vergebenen Eintrag oder eine abgelaufene Frist —, steht die Meldung in einigen Formularen nur als Hinweis am Bildschirmrand und benennt nicht das betroffene Feld (WCAG 3.3.1). Betroffen sind: Einstellungen zu Unternehmen, Regelwerk, Datenschutz und Nachrichtenvorlagen, Rechnungen, Fahrten in den Auslagen, der Abwesenheitsantrag in der Seitenleiste, Stammdaten, Archiv und Leitung in der Klientenakte, Anlegen und Austritt in der Personalakte sowie Änderungsanträge zu eigenen Daten, Notizen und Nachforderungen bei Bewerbungen, Soll-Ist-Pflege in den Auswertungen, das öffentliche Bewerbungsformular. In allen übrigen Dialogen steht der Fehler am Feld.

Erstellung dieser Information

Die Information wurde am 23.09.2026 erstellt, am 15.10.2026 zuletzt überarbeitet und beruht auf einer Selbstbewertung des Anbieters.

Barrieren melden

Stoßen Sie auf eine Barriere oder brauchen Sie einen Inhalt in anderer Form, schreiben Sie an support@kindfair.net oder nutzen Sie das Kontaktformular unter kindfair.net/kontakt. Angemeldete Nutzerinnen und Nutzer erreichen uns in der Webanwendung auch über das Fragezeichen unten rechts.

Wir antworten innerhalb von zwei Wochen.

Schlichtung und Aufsicht

Kindfair wird ausschließlich Betrieben angeboten, die als Unternehmer oder als juristische Person des Privatrechts handeln; öffentliche Stellen sind vom Angebot ausgenommen. Das Schlichtungsverfahren und die Marktüberwachung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gelten für Dienstleistungen, die für Verbraucherinnen und Verbraucher erbracht werden, die Schlichtungsverfahren nach den Behindertengleichstellungsgesetzen von Bund und Ländern für öffentliche Stellen. Ein Schlichtungsverfahren bieten wir deshalb nicht an.

Bleibt eine Barriere nach Ihrer Meldung bestehen, schreiben Sie uns erneut. Nutzen Sie Kindfair bei einem Betrieb, können Sie die Barriere auch dort melden: Der Betrieb ist unser Vertragspartner und entscheidet über den Einsatz von Kindfair.